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2 Beiträge in diesem Thema (offen)
Autor
Beitrag
Papili ist offline Papili  
Fotorecht
52 Beiträge - Neuling
Papili`s alternatives Ego

Was Sie nicht fotografieren d?rfen



Was beliebt, ist auch erlaubt ? dieser Spruch von Wilhelm Busch gilt leider nicht bei der Fotografie. Vieles d?rfen Sie n?mlich gar nicht fotografieren. Anderes schon, aber die Bilder nicht ver?ffentlichen ? auch nicht auf Ihrer privaten Internetseite.

Im ?ffentlichen Raum, also auf Stra?en, Pl?tzen oder in Parks d?rfen Sie in der Regel nach Lust und Laune knipsen und Ihre Fotos auch ver?ffentlichen. Das gilt allerdings nur, solange sich keine erkennbare Person in Ihrem Bild befindet. Schaut also ein Fremder b?se in die Kamera, behalten Sie das Foto besser f?r sich. Denn es k?nnte die Pers?nlichkeitsrechte der abgebildeten Person verletzen.

Die Pers?nlichkeitsrechte erlauben es Ihnen auch nicht, mit einem langen Teleobjektiv fremde Personen aus einer Menge gewisserma?en herauszusch?len. Ausnahme: Bei der abgelichteten Person handelt es sich um eine ?Person des ?ffentlichen Lebens?, also um einen Prominenten.
Ebenfalls gesch?tzt sind ?ffentlich nicht zug?ngliche Grundst?cke. Ein privater Garten darf auf Ihrem Foto erscheinen, wenn es ohne Hilfsmittel von ?ffentlichem Grund aus entstanden ist. Nicht erlaubt ist es hingegen, von einer Leiter aus zu fotografieren oder die Kamera ?ber eine Hecke zu heben.

Vorsicht auch bei ber?hmten Geb?uden. Hier verhindert das Urheberrecht des Architekten, dass Sie alles zeigen d?rfen, wie Sie es sehen. In Deutschland gilt wieder: Was von ?ffentlichem Grund aus fotografiert werden kann, ist erlaubt. Andere L?nder sind da strenger, das Atomium in Br?ssel geh?rt zum Beispiel dazu. (mv)

http://profil.fachverlag-computerwissen.de/webmail...=8#c808 497

Papili



Wer selbst arbeitet, verliert die ?bersicht.
Beitrag vom 30.04.2011 - 00:44
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 Fotorecht
Papili 30.04.2011 - 00:44
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